ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN / HANDELSPLATZ PRIVATE MARKETS (Stand Oktober 2023)
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG für die Benutzung des Handelsplatzes „Private Markets“
Die Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG mit Sitz in Hamburg, geschäftsansässig Kleine Johannisstraße 4, 20457 Hamburg (nachfolgend auch „Fondsbörse Private Markets“ genannt) betreibt im Internet den Handelsplatz „pm.fondsboerse.de“ (nachfolgend auch der „Handelsplatz“ genannt). Der Handelsplatz ermöglicht Kaufinteressenten und Verkaufsinteressenten von Anteilen an Spezial AIF Sondervermögen (Alternative Investment Vermögen im Sinne des Kapitel 3 Abschnitt 2 KAGB – nachfolgend S-AIF), Angebote für den Erwerb oder die Veräußerung von Anteilen an Spezial-AIF Sondervermögen abzugeben und abzurufen. Er ermöglicht Intermediären und Vermögensverwaltern Angebote abzurufen und ihren Kunden die Dienstleistungen der Fondsbörse Private Markets zu vermitteln.
Nach einer Registrierung als Nutzer erhält dieser die Möglichkeit, über den Handelsplatz Angebote auf Abschluss eines Vertrages zum Erwerb oder zur Veräußerung von Anteilen an S-AIF einzusehen und abzugeben. Die Registrierung kann nur für Professionelle oder Semiprofessionelle Anleger iSd § 1 Abs. 19. Nr. 32 bzw. Nr. 33 KAGB sowie Intermediäre und Vermögensverwalter oder sonstige Dienstleister, die über eine Erlaubnis zur Vermittlung des Erwerbs von Anteilen an einem S-AIF verfügen, erfolgen und bedarf der Zustimmung der Fondsbörse Private Markets.
Fondsbörse Private Markets stellt als Dienstleister in standardisierter Form über den Handelsplatz Informationen zu den S-AIF zur Verfügung und vermittelt als Anlagevermittler entgeltlich den Abschluss eines Kauf- und Übertragungsvertrages über die Anteile an dem S-AIF. Der Kauf- und Übertragungsvertrag wird ausschließlich zwischen den Nutzern des Handelsplatzes geschlossen. Fondsbörse Private Markets ist nicht Partei des Kaufvertrages.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden durch Einbeziehung in einzelne Verträge oder im Rahmen der Online-Registrierung auf dem Handelsplatz dadurch angenommen, dass die entsprechende Schaltfläche bei der Registrierung auf der Website angeklickt wird. Die AGB können jederzeit unter „pm.fondsboerse.de/downloads“ abgerufen, ausgedruckt oder lokal abgespeichert werden.
- Definitionen
Für Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten neben den im Text definierten Begriffen die folgenden Definitionen:
- „Besucher“/„Besucher des Handelsplatzes“: jeder unregistrierte Besucher des Handelsplatzes.
- „Nutzer“/„Nutzer des Handelsplatzes“: Besucher des Handelsplatzes, der sich erfolgreich registriert hat.
- „Anbieter“: Nutzer des Handelsplatzes, der ein Angebot zur Veräußerung einer oder mehrerer Finanzanlagen auf dem Handelsplatz veröffentlicht
- „Bieter“: Nutzer des Handelsplatzes, der ein Angebot zum Erwerb einer oder mehrerer Finanzanlagen auf dem Handelsplatz veröffentlicht
- „Verkäufer“: Nutzer des Handelsplatzes, der einen Kauf- und Übertragungsvertrag über eine oder mehrere Finanzanlagen als Verkäufer abschließt.
- „Erwerber“: Nutzer des Handelsplatzes, der einen Kauf- und Übertragungsvertrag über eine oder mehrere Finanzanlagen als Käufer abschließt.
- „Finanzanlage“: ist jeder über den Handelsplatz zur Veräußerung oder zum Erwerb angebotene Anteil an einem Spezial AIF Sondervermögen iSd. Kapitel 3 Abschnitt 2 KAGB.
- „Kauf- und Übertragungsvertrag/verträge“: bezogen auf eine über den Handelsplatz angebotene Finanzanlage zwischen dem Verkäufer und Erwerber der Finanzanlage.
- Geltungsbereich
Mit der erfolgreichen Registrierung kommt ein Vertragsverhältnis zwischen der Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG und den Nutzern des Handelsplatzes gemäß diesen AGB über die Nutzung des Handelsplatzes zustande („Nutzungsvertrag Handelsplatz“). Das Rechtsverhältnis zwischen Fondsbörse Private Markets und den Nutzern des Handelsplatzes richtet sich ausschließlich nach den folgenden Bestimmungen dieser AGB.
Hinsichtlich des Vertragsverhältnisses zwischen Verkäufer und Erwerber einer Finanzanlage gilt der gesondert zwischen diesen abzuschließende Kauf- und Übertragungsvertrag. Der Kauf- und Übertragungsvertrag kommt allein zwischen dem Verkäufer und dem Erwerber zustande. Für dieses Rechtsverhältnis gelten ausschließlich die jeweiligen Bedingungen des Kauf- und Übertragungsvertrages. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden hierauf keine Anwendung.
Hinsichtlich der Vermittlung der Finanzanlage bestimmt sich das Vertragsverhältnis der Fondsbörse Private Markets zu Anbieter und Bieter sowie Verkäufer und Erwerber der Finanzanlage ausschließlich nach den Bedingungen des im Rahmen der Einstellung des jeweiligen Angebotes auf dem Handelsplatz oder Annahme eines solchen Angebotes über den Handelsplatz abgeschlossenen Maklervertrages, den Nutzer des Handelsplatzes unter pm.fondsboerse.de/downloads einsehen und herunterladen können.
(1) Für die weiterführende Nutzung des Handelsplatzes müssen sich Besucher des Handelsplatzes unter wahrheitsgemäßer Angabe der abgefragten Daten zur Person als Nutzer registrieren. Die Registrierung ist nur solchen Personen gestattet, die entsprechend der abgefragten Daten durch Fondsbörse Private Markets als professionelle Anleger iSd § 1 Abs. 19 Nr. 32 KAGB oder semiprofessionelle Anleger iSd § 1 Abs. 19 Nr. 33 KAGB eingestuft werden. Mehrfachregistrierungen sind nicht gestattet. Ein Rechtsanspruch auf Registrierung besteht nicht. Fondsbörse Private Markets kann im freien Ermessen die Registrierung ohne Angabe von Gründen verweigern sowie unter Beachtung von Ziff. 6 der AGB den Nutzungsvertrag Handelsplatz kündigen.
(2) Nutzer müssen entweder ihren Sitz in Deutschland haben oder sich zum Zeitpunkt der Anlagevermittlung auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland aufhalten. Die Registrierung darf nicht übertragen werden.
(3) Nutzer dürfen keine US-Personen im Sinne der US-amerikanischen Gesetze sein und es wird kein Absatz in die Vereinigten Staaten von Amerika vermittelt. Die auf dem Handelsplatz angebotenen Informationen sind nicht zur Weitergabe in die bzw. innerhalb der USA, Kanada, Australien oder Japan vorgesehen.
(4) Im Rahmen der Registrierung bestätigt der Kunde die AGB und Datenschutzbestimmungen der Fondsbörse Private Markets.
(5) Nach der Registrierung auf dem Handelsplatz versendet Fondsbörse Private Markets eine Bestätigungsemail an die durch den Nutzer hinterlegte E-Mail-Adresse. Erst durch die Bestätigung des Aktivierungslinks in der E-Mail der Fondsbörse Private Markets wird die Registrierung abgeschlossen.
(6) Die Anmeldung unter Angabe unrichtiger Daten ist nicht zulässig und kann zum dauerhaften Ausschluss vom Handelsplatz führen. Fondsbörse Private Markets behält sich vor, Registrierungen, die mit Einmal-E-Mail-Adressen (sog. „Wegwerf-E-Mail-Adressen“) erstellt wurden sowie Registrierungen, die innerhalb von 15 Bankarbeitstagen nach der Erstellung nicht aktiviert wurden, ohne vorherige Ankündigung zu löschen.
(7) Nutzer des Handelsplatzes sind verpflichtet, während der Dauer ihrer Registrierung die im Rahmen der Registrierung getätigten Angaben stets aktuell zu halten. Hierzu haben sie etwaige Änderungen unverzüglich in Textform der Fondsbörse Private Markets mitzuteilen.
(8) Nutzer des Handelsplatzes wählen bei der Registrierung ein den von Fondsbörse Private Markets vorgegebenen Sicherheitsanforderungen entsprechendes Passwort für den registrierten Account. Nutzer des Handelsplatzes sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass dieses Passwort keinem Dritten zugänglich gemacht wird. Jeder Nutzer des Handelsplatzes trägt die Verantwortung für alle Handlungen, die über seinen Account vorgenommen werden. Nutzer des Handelsplatzes sind verpflichtet, Fondsbörse Private Markets jede Kenntnisnahme Dritter von ihrem Passwort und jede möglicherweise missbräuchliche Benutzung ihres Accounts unverzüglich mitzuteilen.
- Nutzung des Handelsplatzes
(1) Fondsbörse Private Markets ermöglicht Besuchern von Produktgebern allgemeine Informationen über S-AIF abzurufen. Nutzer des Handelsplatzes haben die Möglichkeit, dort ein Angebot zum Verkauf oder zum Erwerb eines Anteils an einem konkreten S-AIF durch Fondsbörse Private Markets einstellen zu lassen. Dazu hat der Nutzer der Fondsbörse Private Markets in von dieser vorgegebener Form den S-AIF, die Anzahl der zu verkaufenden Anteile sowie den Nominalbetrag mitzuteilen. Der S-AIF wird dabei durch die Wertpapierkennnummer WKN / International Securities Identification Number ISIN bezeichnet. Darüber hinaus hat der Anbieter der Fondsbörse Private Markets weitere Unterlagen und Informationen auf Anforderung zur Verfügung zu stellen.
(2) Nutzer haben die Möglichkeit, eine Kurzfassung der jeweils durch andere Nutzer eingestellten Angebote einzusehen und durch Betätigen des Buttons „weitere Informationen anfordern“ ihr Interesse zu bekunden.
a) Sofern ein Interesse zum Erwerb bekundet wird, fordert Fondsbörse Private Markets den Nutzer auf, eine auf das konkrete Angebot bezogene Vertraulichkeitserklärung abzugeben. Durch Klick auf den Link erfolgt die Abgabe dieser Vertraulichkeitserklärung und der Bieter erhält sodann nach Prüfung der Interessensbekundung Zugang zu weiteren Informationen zu dem S-AIF, die ihm in einem geschützten Bereich zur Verfügung gestellt werden.
b) Der Nutzer hat sodann die Möglichkeit, ein „Indikatives Angebot“ zum Erwerb abzugeben. Dieses Angebot ist zunächst nicht bindend, sondern stellt ausschließlich eine Preisindikation für den Erwerb des entsprechenden Anteils dar („Indikatives Angebot“). Das Indikative Angebot leitet Fondsbörse Private Markets dem Anbieter zur Beurteilung weiter.
c) Nach Freigabe durch den Anbieter erhält der Bieter Im geschützten Bereich tiefergehende Informationen zu dem S-AIF. Zugleich hat er die Möglichkeit, weitere Dokumente anzufordern, die jeweils ggf. in dem geschützten Bereich zur Verfügung gestellt werden. Der Bieter erhält so die Möglichkeit, den Erwerb bzw. die Veräußerung des betreffenden S-AIF nach seinem Ermessen zu prüfen. Die Prüfung ist auf einen je Produkt zwischen den Parteien festzulegenden Zeitraum befristet.
(3) Nach Ablauf der Frist zur Prüfung durch den Bieter hat dieser die Möglichkeit, ein verbindliches Angebot zum Erwerb des S-AIF abzugeben. Der Vertragsschluss erfolgt erst auf Grundlage eines entsprechend der Regelungen des Maklervertrages separat zwischen Verkäufer und Erwerber abzuschließenden Kaufvertrages.
(4) Fondsbörse Private Markets weist darauf hin, dass die von dem Anbieter zur Verfügung gestellten Informationen über den S-AIF und die entsprechenden Dokumente keiner Prüfung durch Fondsbörse Private Markets unterzogen werden. Ebenfalls prüft Fondsbörse Private Markets nicht die Bonität des Bieters.
(5) Fondsbörse Private Markets stellt dem Bieter für dessen Entscheidung über die Abgabe eines Angebots über den Handelsplatz ausschließlich die durch den Anbieter hochgeladenen Unterlagen und Informationen zur Verfügung. Fondsbörse Private Markets prüft nicht, ob und inwieweit der Abschluss des Kauf- und Übertragungsvertrages betreffend den jeweiligen S-AIF für den einzelnen Nutzer geeignet und wirtschaftlich sinnvoll ist. Diese Einschätzung trifft jeder Nutzer unabhängig und eigenverantwortlich.
Fondsbörse Private Markets führt im Rahmen des verbindlichen Angebots die Einstufung des Anlegers als semiprofessioneller oder professioneller Anleger sowie für den semiprofessionellen Kunden eine Angemessenheitsprüfung durch, die die Angemessenheit des Erwerbs des S-AIF auf Grundlage der Kenntnisse und Erfahrungen sowie zum Inhalt hat.
(6) Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der zugänglich gemachten Informationen über den jeweiligen S-AIF ist alleine der Anbieter verantwortlich. Die technische Bereitstellung von Informationen über den Handelsplatz durch Fondsbörse Private Markets und die Möglichkeit des Abschlusses eines Kauf- und Übertragungsvertrages über den Handelsplatz stellen keine Empfehlung oder Anlageberatung sowie keine Rechts- oder Steuerberatung durch Fondsbörse Private Markets dar. Nutzern wird vor Abschluss von Investitionsverträgen dringend geraten, sich in wirtschaftlicher, steuerlicher und rechtlicher Hinsicht, insbesondere von einem Rechtsanwalt und Steuerberater, beraten zu lassen.
(7) Vor Abgabe eines Angebotes über den Handelsplatz sind die Angaben aus dem Registrierungsformular durch den Nutzer jeweils eigenständig zu aktualisieren und zu vervollständigen. Dabei sind alle Angaben wahrheitsgemäß abzugeben. Das Zustandekommen eines Kauf- und Übertragungsvertrages setzt grundsätzlich die vorherige Feststellung der Identität der Vertragspartner durch Erhebung bestimmter Angaben voraus.
(8) Der Nutzer hat gegenüber Fondsbörse Private Markets und den jeweiligen anderen Nutzern keinen Anspruch auf einen Vermittlungserfolg oder die Annahme eines Angebotes.
(9) Die Vermittlung eines Kauf- und Übertragungsvertrages über den Handelsplatz ist nur dann möglich, wenn der Nutzer sämtliche Schritte des Vermittlungs- und Abwicklungsprozesses erfolgreich abgeschlossen hat. Ein erfolgreicher Abschluss ist z.B. nicht möglich, wenn das System den Prozess vorher abgebrochen hat, z.B. weil Angaben des Nutzers/Investors fehlen oder Angaben dazu führen, dass eine Angebotsabgabe nicht möglich ist (z.B. weil der Nutzer eine US-Person im Sinne der US-amerikanischen Gesetze ist) oder wenn z.B. technische Gründe einen erfolgreichen Abschluss des Prozesses zur Angebotsabgabe verhindern. Eine Haftung der Fondsbörse Private Markets für den erfolgreichen Abschluss des Vermittlungs- und Abwicklungsprozesses ist ausgeschlossen.
(10) Die Nutzung des Handelsplatzes ist für Besucher und Nutzer unentgeltlich.
(11) Soweit Fondsbörse Private Markets im Rahmen ihres Internetauftritts Links zu Webseiten Dritter mit fremden Inhalten anbietet, wurden diese fremden Inhalte bei der erstmaligen Verlinkung daraufhin überprüft, ob durch sie eine zivil- oder strafrechtliche Verantwortlichkeit ausgelöst wird. Es ist nicht auszuschließen, dass die Inhalte im Nachhinein von den jeweiligen Anbietern verändert werden. Fondsbörse Private Markets überprüft die Inhalte der verlinkten Webseiten nicht ständig auf Veränderungen, die eine Verantwortlichkeit neu begründen könnten. Besuchern/Nutzern des Handelsplatzes wird empfohlen, sich auf den weitergeleiteten/gelinkten Seiten über die geltenden AGB und die Datenschutzerklärung/-hinweise der jeweiligen Anbieter zu informieren.
(12) Insbesondere bei Anzeichen einer missbräuchlichen Verwendung des Handelsplatzes, z.B. bei über den Handelsplatz erfolgten Vertragsabschlüssen ohne Erfüllung der sich aus den betreffenden Kauf- und Übertragungsverträgen ergebenden Verpflichtungen, auch, soweit sie Verpflichtungen gegenüber den Emittenten oder der Kapitalverwaltungsgesellschaft wie z.B. auf Einzahlung von Kapitalabrufen betreffen, behält sich Fondsbörse Private Markets das Recht vor, den Nutzer mit sofortiger Wirkung von der Nutzung des Handelsplatzes auszuschließen.
(13) Fondsbörse Private Markets hat das Recht, die den Nutzern über den Handelsplatz angebotenen Leistungen jederzeit zu reduzieren, zu erweitern oder auf andere Art zu ändern, wenn sie dies für erforderlich oder sinnvoll hält. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Leistungen gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen oder bei Fondsbörse Private Markets oder den Nutzern des Handelsplatzes erhebliche steuerliche Nachteile verursachen oder unter rechtlichen Mängeln leiden. Eine diesbezügliche Pflicht seitens Fondsbörse Private Markets besteht jedoch nicht. Die Nutzer des Handelsplatzes werden rechtzeitig vor einer Leistungsänderung per E-Mail oder auf der Homepage informiert.
- Vertraulichkeit
(1) Sämtliche Informationen im den Nutzern zugänglichen Bereich des Handelsplatzes unterliegen der Vertraulichkeit. Diese erstreckt sich auf die veröffentlichten Informationen, etwaige veröffentlichte Angebote, den Abschluss von Kauf- und Übertragungsverträgen, die Identität etwaiger Parteien der Kauf- und Übertragungsverträge sowie sämtliche Informationen und Unterlagen, die im Zusammenhang mit dem Handelsplatz, Nutzern oder S-AIF weitergegeben werden.
(2) Der Begriff „Informationen“ umfasst insbesondere geschäftliche, wirtschaftliche, planerische und technische Informationen, die mündlich, schriftlich oder in anderer Form oder durch andere Medien zur Verfügung gestellt werden, z.B. Informationen über Strukturen sowohl des S-AIF als auch der jeweiligen Parteien sowie mit ihnen verbundener Unternehmen als auch außerhalb dieses Verbundes stehender beteiligter Dritter, Vertragsdaten, Geschäftszahlen, Kundendaten, Daten von und Informationen über Geschäftspartner, Datenblätter, Software, besonderes Know-how, soweit dieses einem gesetzlichen Schutz unterliegt usw. Darunter fallen gleichermaßen sämtliche Daten, die ausdrücklich in den Informationen enthalten sind oder aus diesen abgeleitet werden können.
(3) Sämtliche erhaltenen Informationen sind streng vertraulich zu behandeln. Die weitergegebenen Informationen dürfen ausschließlich im Zusammenhang mit der Nutzung des Handelsplatzes verwendet und nur solchen Dritten und nur in dem Umfang zugänglich gemacht werden, soweit dies für die Evaluierung eines Angebotes und den Abschluss sowie die Abwicklung eines Kauf- und Übertragungsvertrages nachweislich unerlässlich ist. Die direkte oder indirekte Weitergabe von Informationen an Dritte ist nur mit Zustimmung der Fondsbörse Private Markets zulässig. Der jeweilige Dritte hat sich, sofern er nicht zur Berufsverschwiegenheit verpflichtet ist, in gleicher Weise wie der Interessent schriftlich der Verschwiegenheit zur unterwerfen.
(4) Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die nachweislich bereits vor Erhalt derselben bekannt waren, oder Informationen, über die die jeweilige Partei nachweislich auf andere Weise ohne Bruch der vertraglichen Verpflichtungen Kenntnis erlangt hat.
(5) Die Verpflichtung gilt nicht, wenn und soweit eine Partei durch Gesetz, behördliche Anordnung oder aufgrund eines vollstreckbaren Titels nachweislich zur Offenlegung verpflichtet ist.
(6) Jeder Nutzer ist verpflichtet, die erhaltenen Informationen umfassend gegen den Zugriff Dritter zu schützen.
- Haftung
(1) Fondsbörse Private Markets haftet dem Nutzer unbeschränkt für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit und für Schäden aus der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung seiner vertraglichen Pflichten aus dem Nutzungsvertrag Handelsplatz.
(2) Darüber hinaus haftet Fondsbörse Private Markets bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten, also der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Nutzungsvertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf („Kardinalpflichten“). Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung von Fondsbörse Private Markets auf solche typischen Schäden und/oder einen solchen typischen Schadensumfang begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbar waren.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen von Fondsbörse Private Markets sowie für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von Fondsbörse Private Markets.
(4) Für das Zustandekommen und die Wirksamkeit der über den Handelsplatz vermittelten Kauf- und Übertragungsverträge sowie für deren wirtschaftlichen, rechtlichen, steuerlichen oder sonstigen Erfolg, den Ausfall von Zahlungen und das Risiko der Insolvenz der Vertragsparteien haftet Fondsbörse Private Markets nicht.
(5) Für die auf dem Handelsplatz von Anbietern, Emittenten, Kapitalverwaltungsgesellschaften oder sonstigen Dritten gemachten Angaben und Informationen, insbesondere über Finanzanlagen, übernimmt Fondsbörse Private Markets keinerlei Gewähr.
- Laufzeit, Kündigung
(1) Die Registrierung für den Handelsplatz erfolgt auf unbegrenzte Zeit und kann von Fondsbörse Private Markets oder dem registrierten Nutzer des Handelsplatzes grundsätzlich mit einer Frist von fünf (5) Werktagen beendet werden. Die Kündigung bedarf der Textform (z.B. E-Mail, Fax, Brief); der registrierte Nutzer des Handelsplatzes kann seine Registrierung zum Beispiel per E-Mail an pm@fondsboerse.de beenden.
(2) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Etwaige mit einem Produktgeber bestehende Investitionsverträge (unter Umständen auch Finanzierungsverträge) bleiben als eigenständige Vertragsverhältnisse von einer Kündigung unberührt.
- Verfügbarkeit des Handelsplatzes
Fondsbörse Private Markets strebt im Rahmen des technisch und wirtschaftlich Zumutbaren eine umfassende Verfügbarkeit des Handelsplatzes an. Ein Anspruch auf eine jederzeitige Verfügbarkeit kann Nutzern des Handelsplatzes jedoch aus technischen Gründen nicht gewährt werden. Insbesondere Wartung, Sicherheits- oder Kapazitätsgründe sowie Ereignisse außerhalb des Herrschaftsbereiches von Fondsbörse Private Markets können zur vorübergehenden Einstellung der angebotenen Leistungen und der Erreichbarkeit des Handelsplatzes führen. Für technische Schwierigkeiten der Nutzer des Handelsplatzes oder von Dritten übernimmt Fondsbörse Private Markets keine Haftung. Fondsbörse Private Markets behält sich vor, den Zugang zum Handelsplatz jederzeit vorübergehend einzuschränken, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit der Systeme von Fondsbörse Private Markets, zur Durchführung technischer Maßnahmen oder aus anderem wichtigen Grund erforderlich ist.
- Datenschutz
Die durch den Auftraggeber gegenüber der Fondsbörse Private Markets bekanntgegebenen personenbezogenen Daten einschließlich späterer Änderungen oder sonstige weitere personenbezogene Angaben werden über eine EDV-Anlage gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet und genutzt. Die Verarbeitung und Nutzung erfolgt durch die Fondsbörse Private Markets GmbH, Kleine Johannisstraße 4, 20457 Hamburg, als verantwortliche Stelle im Sinne des BDSG zur Abwicklung des Fondsbörse Private Markets erteilten Auftrages zur Vermittlung von Kapitalanlagen. Nähere Informationen hierzu finden sich in den Datenschutzhinweisen unter Datenschutz, abrufbar unter pm.fondsboerse.de/datenschutz.
- Schlussbestimmungen
(1) Fondsbörse Private Markets behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die geänderten AGB erhalten registrierte Nutzer des Handelsplatzes per E-Mail spätestens vier (4) Wochen vor ihrem Inkrafttreten. Auf die Änderung dieser AGB wird Fondsbörse Private Markets auch auf dem Handelsplatz selbst hinweisen. Widersprechen Nutzer des Handelsplatzes der Geltung der geänderten AGB nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der Benachrichtigung über die Änderung dieser AGB, so gelten die geänderten AGB als von diesen akzeptiert. Fondsbörse Private Markets wird registrierte Nutzer des Handelsplatzes in der Benachrichtigung über die Änderung dieser AGB auf die Rechtsfolgen eines Schweigens gesondert hinweisen.
(2) Fondsbörse Private Markets kommuniziert mit den Nutzern auf elektronischem Wege und die Nutzer erklären sich einverstanden, im Rahmen der Nutzung des Handelsplatzes elektronische Kommunikation von Fondsbörse Private Markets zu erhalten. Sie stimmen zu, dass alle Vereinbarungen, Mitteilungen, Offenlegungen und sonstige elektronische Kommunikation, die Fondsbörse Private Markets bereitstellt, insofern keine Schriftform erfordern / die rechtlichen Anforderungen an die Kommunikation in Schriftform erfüllen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften eine andere Form der Kommunikation erfordern.
(3) Diese AGB und das Rechtsverhältnis zwischen Fondsbörse Private Markets und den Nutzern unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss etwaiger Normen, die zur Anwendung einer anderen Rechtsordnung führen und unter Ausschluss der Normen des internationalen Privatrechts. Es gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
(4) Fondsbörse Private Markets verweist auf das Beschwerdeverfahren via Online-Streitbeilegung für Verbraucher (OS): www.ec.europa.eu/consumers/odr/. Fondsbörse Private Markets ist nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(5) Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser AGB als ungültig oder undurchführbar erweisen, so wird dadurch die Gültigkeit der AGB im Übrigen nicht berührt. In einem solchen Fall sind die Parteien verpflichtet, die ungültige oder undurchführbare Bestimmung durch diejenige gesetzlich zulässige Bestimmung zu ersetzen, die den Zweck der ungültigen oder undurchführbaren Bestimmung, insbesondere das, was die Parteien gewollt haben, mit der weitestgehend möglichen Annäherung erreicht. Entsprechendes gilt, wenn sich bei Durchführung der AGB eine ergänzungsbedürftige Lücke ergeben sollte.